Registrierung für Vormerkungen Grünsfeld

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Datenschutzerklärung

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Grünsfeld
Hauptstraße 12
97947 Grünsfeld

Behördlicher Datenschutzbeauftragte
Ann-Kathrin Radtke
Telefon 06266 2749952
E-Mail: gruensfeld@datenschutz-kommune.de

Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Aufgabenerfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 24 Abs. 1 und zur Erfüllung der Beratungs- und Informationspflicht nach § 24 Abs. 5 SGB VIII verarbeitet.
Ich bin damit einverstanden, dass die gemachten Angaben von der zentralen Stelle der Kommune und den von mir ausgewählten Einrichtungen eingesehen werden können.
Werden von den Erziehungsberechtigten aufgrund einer Begleitung der Familie durch Ehrenamtliche, Jobcenter, Allgemeinen Sozialen Dienst, Kita-Einstieg, getrennt lebende Beziehungspartner, Dolmetscher*innen oder andere Familien-Unterstützer*innen im Anmerkungsfeld ergänzende Kontaktdaten angegeben, kann die zentrale Stelle der Kommune auch mit diesen genannten Personen bei Bedarf in Kontakt treten.

Geplante Speicherdauer
Die Daten werden von der zentralen Stelle, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet, nach 48 Monaten gelöscht soweit die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind.
Auf meinen ausdrücklichen Wunsch, der gegenüber der zentralen Stelle zur Vormerkung für Kinderbetreuungsplätze, welche unter der E-Mail-Adresse kaemmereiamt@gruensfeld.de erreichbar ist, kund zu tun ist, werden die Daten jederzeit gelöscht.

Sollten Sie der Einwilligung nicht zustimmen, können Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie können sich dann direkt mit dem/r Ansprechpartner/in bei der Kommune in Verbindung setzen. Sie erreichen ihn/sie unter Tel.: 09346/9211-11 oder per Email: kaemmereiamt@gruensfeld.de

Grundsätzlich bzgl. Kita-Data-Webhouse / Zentrale Kita-Vormerkung: Jugendämter dürfen in ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichenden Ausbau an Kinderbetreuungsangeboten auf einen eingeschränkten Datensatz mit kumulierten Daten aller Kitas im Zuständigkeitsbereich zugreifen. Ebenso dürfen Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinzuwirken haben, auf eingeschränkte Datensätze zugreifen. Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Datenschutz und Datensicherheit haben für die Projektpartner höchste Priorität. Deshalb ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Projektpartner selbstverständlich. Maßgebliche Vorschriften dazu enthält das Telemediengesetz (TMG). Ebenso werden Regelungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie können sich außerdem beim Landesbeauftragten fürden Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI),Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.