Registrierung für Vormerkungen Baden-Baden

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Datenschutz Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert

Datenschutzerklärung

Ich bin damit einverstanden, dass die gemachten Angaben von der zentralen Stelle der Kommune und den von mir ausgewählten Einrichtungen eingesehen werden können.

Werden von den Erziehungsberechtigten aufgrund einer Begleitung der Familie durch Ehrenamtliche, Jobcenter, Allgemeinen Sozialen Dienst, Kita-Einstieg, getrennt lebende Beziehungspartner, Dolmetscher*innen oder andere Familien-Unterstützer*innen im Anmerkungsfeld ergänzende Kontaktdaten angegeben, kann die zentrale Stelle der Kommune auch mit diesen genannten Personen bei Bedarf in Kontakt treten.

Die Daten werden von der zentralen Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind.

Auf meinen ausdrücklichen Wunsch, der gegenüber der zentralen Stelle zur Vormerkung für Kinderbetreuungsplätze "Infodienst Kita", welche unter der E-Mail-Adresse kita@baden-baden.de erreichbar ist, kund zu tun ist, werden die Daten jederzeit gelöscht.

Sollten Sie der Einwilligung nicht zustimmen, können Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie können sich dann direkt mit dem/r Ansprechpartner/in bei der Kommune in Verbindung setzen. Sie erreichen ihn/sie unter Tel.: 07221/ 93 14 959 oder per Email:kita@baden-baden.de

Grundsätzlich bzgl. Kita-Data-Webhouse / Zentrale Kita-Vormerkung: Jugendämter dürfen in ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichenden Ausbau an Kinderbetreuungsangeboten auf einen eingeschränkten Datensatz mit kumulierten Daten aller Kitas im Zuständigkeitsbereich zugreifen. Ebenso dürfen Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinzuwirken haben, auf eingeschränkte Datensätze zugreifen. Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Datenschutz und Datensicherheit haben für die Projektpartner höchste Priorität. Deshalb ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Projektpartner selbstverständlich. Maßgebliche Vorschriften dazu enthält das Telemediengesetz (TMG). Ebenso werden Regelungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.