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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person in Verbindung mit der Betreuung von Kindern in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Durmersheim.

Vorwort:
Die Gemeinde Durmersheim erhebt und verarbeitet im Rahmen der Bedarfsmitteilungen zur Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen in Durmersheim und im Rahmen der zu schließenden Verträge für die Kinderbetreuungseinrichtungen deren Träger sie ist, personenbezogene Daten der/des Antragsteller/Personensorgeberechtigte(n) und des zu betreuenden Kindes.
Sollten abweichend zum Antragsteller/Personensorgeberechtigte(n) weitere Personen im Vertrag genannt werden, werden die Daten dieser Personen ebenfalls erhoben und verarbeitet. Wenn die Gemeinde Durmersheim personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen.
Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1.Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Durmersheim, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Durmersheim per Mail (datenschutz@durmersheim.de) wenden, oder die Kontaktaufnahme per Post über

Gemeindeverwaltung Durmersheim
Datenschutzbeauftragter
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim

durchführen.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

I.Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben

der/des Personensorgeberechtigten
a.Vor- und Nachname bzw. des/der gesetzlichen Vertreter(s)
b.Geburtsdatum
c.Adressdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nationalität, Beruf

des zu betreuenden Kindes
d.Vor- und Nachname bzw. des/der gesetzlichen Vertreter(s)
e.Geburtsdatum
f.Adressdaten
g.Nationalität
h.Schule und Klasse

sonstige Berechtigte (z.B. Abholberechtigte)
i.Vor- und Nachname des/der sonstigen Berechtigte(n)
j.Geburtsdatum
k.Adressdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummer

II.SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
III.Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten soweit diese gesetzlich zu Mitteilung an uns verpflichtet sind.
IV.Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentliche Bekanntmachungen) verarbeiten.

3.Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im weitgehend automationsgestützten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellem Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Gebühren zugrunde gelegt.

4.Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen des Vertrages bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

5.Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir so lange speichern, wie sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich gesetzliche Verjährungsfristen.

6.Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte (Artikel 15 bis 18 und 21) der Datenschutz-Grundverordnung.
-Recht auf Auskunft
-Recht auf Berichtigung
-Recht auf Löschung
-Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
-Recht auf Widerspruch
-Recht auf Beschwerde
Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www. bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (ßß 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung benötigen erhalten Sie einen Zwischennachricht.

Die Hinweis zum Datenschutz habe(n) ich/ wir zur Kenntnis genommen und stimme(n) dieser zu.


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