Datenschutzerklärung
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass diese Vormerkung nur berücksichtigt werden kann, wenn alle erforderlichen Angaben und Nachweise vorliegen.
Ich/wir bin/sind befugt, diese Vormerkung für einen Betreuungsplatz vorzunehmen. Ich/wir versichere/n, dass die gemachten Angaben korrekt sind und verpflichte/n mich/uns dazu, der Servicestelle Eltern eventuelle Änderungen in den gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere in den Angaben, für welche Nachweise erforderlich sind, besteht Mitteilungspflicht, da diese für die Platzvergabe relevant sind.
Ich weiß, dass die vorstehenden (verpflichtenden) Angaben von der Stadt als zentraler Stelle zum Zweck der Bedarfs- und Belegungsplanung verarbeitet (d.h. erhoben, gespeichert und genutzt) werden. Weiter weiß ich, dass die Angaben den ausgewählten Einrichtungen zwecks Anbahnung und ggf. Abschluss des Betreuungsvertrags übermittelt werden. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung sind die Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 62,63 i.V.m. §§ 23, 24 und 79, 80 SGB VIII sowie § 69 Abs.1 SGB X und § 3 Abs. 2a KitaG Baden-Württemberg.
Hinsichtlich der freiwillig gemachten Angaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erteile ich hiermit meine Einwilligung für die Verarbeitung (insbesondere Übermittlung an die von mir benannten Einrichtungen).
Sobald Ihr Kind in einem Betreuungsangebot/in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und aufgenommen worden ist, wird Ihre Vormerkung von den Listen der anderen gewünschten Betreuungsangebote/Einrichtungen gelöscht.
Die Daten dieser Vormerkung werden von der Gemeinde als zentraler Stelle gemäß der gesetzlichen Aktenaufbewahrungsfrist gelöscht, d.h. drei Jahre nach dem gewünschten Aufnahmedatum. Ich kann die Einwilligung zur Datenverarbeitung der freiwillig gemachten Angaben jederzeit widerrufen (Kontaktdaten s.u.). Die gespeicherten Daten werden dann umgehend gelöscht.