Registrierung für Vormerkungen Wiernsheim

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Datenschutzerklärung


Gegenstand der Datenerhebung:
Anmeldedaten (Erziehungsberechtigter und der betreuten Kinder) zur Kinderbetreuung (u3 / ü3) in einer der kommunalen Einrichtungen der Kinderbetreuung

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO:

Bürgermeister Matthias Enz

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS)
Herr Thomas Kolb
Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart
datenschutz@wiernsheim.de

Zweck der Daten-verarbeitung:

Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Kinderbetreuung erhoben und verarbeitet.

Geplante Speicherungsdauer

Die Daten werden ab sofort gespeichert und nach Ablauf von drei Monaten nach Ende des Betreuungsverhältnisses gelöscht. Die eingetragenen Daten im Vormerksystem werden 180 Tage nach dem ersten Aufnahmetage vernichtet.

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden):

Die Daten werden primär von den hierfür betroffenen Stellen innerhalb der Verwaltung, insbesondere dem Hauptamt, der Kasse und der Kindergartenverwaltung (Einrichtungsleitung und Erzieherinnen in den Standorten Wiernsheim, Iptingen und Serres sowie den kirchlichen Trägern) verwaltet.
Darüber hinaus werden die Daten von der Mensa im Bildungszentrum verarbeitet, insofern eine Essensverpflegung stattfindet.
Ferner werden die Angaben regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht den Aufsichtsbehörden, d. h. dem Jugendamt des Enzkreises und der Fachaufsicht (Kommunalverband für Jugend und Soziales) zur Verfügung gestellt.
Letztlich werden die Daten im Bedarfsfall bei versicherungstechnischen Angelegenheiten dem Versicherungsgeber der Gemeinde Wiernsheim und der Unfallkasse Baden-Württemberg übermittelt.

Betroffenenrechte:

Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung:

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung zur Kinderbetreuung nicht entgegengenommen werden und eine Kinderbetreuung in den kommunalen Einrichtungen der Kinderbetreuung nicht ermöglicht werden.