Datenschutzerklärung
Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) für die Zentrale Vormerkung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Teningen
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Gemeinde Teningen
Bürgermeister Berthold Schuler
Riegeler Str. 12, 79331 Teningen
Tel.Nr. 07641/5806-0
E-Mail: info@teningen.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Gemeinde Teningen
Riegeler Str. 12, 79331 Teningen
Tel.Nr. 07641/5806-0
E-Mail: datenschutz@teningen.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung der untenstehenden personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. c) DSGVO. Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist im Achten Sozialgesetzbuch (§ 24 SGB VIII) geregelt.
Die Daten werden zur Feststellung des Betreuungsbedarfs in der Kindertagesbetreuung erhoben. Damit soll die Erfüllung des Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Kontaktdaten der Personensorgeberechtigten werden für Rückfragen zur Zentralen Vormerkung erhoben.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Vor- und Nachname des/der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum Kind.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- Die Gemeindeverwaltung Teningen
- Träger der Kindertageseinrichtungen
- Einrichtungsleitungen, pädagogisches Fachpersonal sowie Betreuungspersonen, die mit der Betreuung
der Kinder beauftragt sind.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Eine rechtliche Verpflichtung für die Bereitstellung der Daten ist in § 3 Absatz 2a Satz 1 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) begründet. Um die Erfüllung des Rechtsanspruchs sicherzustellen, dürfen die Daten an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen weitergegeben werden.
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Die Daten werden von der zentralen Stelle spätestens bis zum Ende des sich auf die Zentrale Vormerkung beziehenden Kindergartenjahres gelöscht.
Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Ihnen Rechte, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen möchten:
Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO
Sie haben das Recht von uns zu erfahren, ob und wenn ja, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Sie haben das Recht, von uns Kopien Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Berichtigung/Löschung/Einschränkung der Verarbeitung, Art. 16ff. DSGVO
Des Weiteren haben Sie das Recht zu verlangen, dass, betreffende unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden (Recht auf Berichtigung); die betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden (Recht auf Löschung) und die Verarbeitung eingeschränkt wird (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung).
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).
Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 EU DSGVO
Sie haben das Recht, Sie betreffende personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
Beschwerderecht, Art. 77 EU DSGVO
Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Wenden Sie sich in diesem Fall an:
Landesdatenschutzbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Hausanschrift: Heilbronner Str. 35, 70191 Stuttgart, Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Telefonzentrale: 0711/61 55 41-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Folgen der Nichtbereitstellung der Daten
Sie sind nicht verpflichtet, die genannten Daten zum genannten Zweck bereitzustellen. Stellen Sie diese nicht zur Verfügung, kann eine Vormerkung in einer Kindertageseinrichtung jedoch nicht vorgenommen werden.