Die Gemeinde Rust betreibt ein zentrales Vormerksystem für die kirchlichen und sonstigen Träger von Kita-Einrichtungen im Stadtgebiet. Ziel ist es eine schnelle und effiziente Kitaplatzvergabe zu ermöglichen.
1. Zustimmung:
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben von der zentralen Vormerkstelle der Gemeinde Rust an die von mir ausgewählten Einrichtungen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden.
Sie haben das Recht diese Einwilligung gegenüber der Zentralen Vormerkstelle (Email: kitaservice@rust.de) jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ihrer Daten bis Zeitpunkt des Widerrufes nicht berührt.
2. Datenschutzinformation:
a) Verantwortlicher nach der DSGVO:
Gemeinde Rust
Fischerstraße 51
77977 Rust
Tel. 07822/8645-0
Email: info@rust.de
b)Datenschutzbeauftragter:
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Rust erreichen Sie unter datenschutz@rust.de
c) Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage:
Die personenbezogenen Daten werden, aufgrund der rechtlichen Grundlagen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i.V.m. dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg zum Zweck der Aufnahme in das Anmeldeverfahren für einen Kinderbetreuungsplatz in Rust erhoben und verarbeitet.
d) Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden):
Die Daten werden aufgrund Ihrer Zustimmung an die jeweilige Kindertagesstätte entsprechend der Angabe der Priorität in der Vormerkung weitergeleitet.
e) Übermittlung der Daten an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.
f) geplante Speicherungsdauer:
Die Daten werden von der zentralen Stelle nach 187 Tagen gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und die Angaben für eine weitere Vermittlung oder eine anonymisierte statistische Auswertung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch bis zum Ende des auf die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung folgenden Kindergartenjahres.
g) Betroffenenrechte:
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeinde Rust Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
h) Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung:
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann keine Aufnahme in das Anmeldeverfahren der Zentralen Vormerkung und damit keine Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kitaeinrichtung erfolgen.
i) automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling:
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.