Datenschutzerklärung
Die Gemeinde Sasbach betreibt ein zentrales Vormerkesystem für die kommunalen und kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Sasbach und Obersasbach. Ziel ist es eine schnelle und effiziente Vergabe eines Kinderbetreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.
1. Zustimmung: Ich bin befugt, diese Vormerkung für einen Betreungsplatz vorzunehmen und damit einvertsanden, dass die von mir gemachten Angaben von der zentralen Vormerkstelle der Gemeinde Sasbach an die von mir ausgewählten Einrichtungen weitergeleitet werden.
Sie haben das Recht, diese Einwilligung gegenüber der Zentralen Vormerkstelle (Email: bedarfsmeldung@sasbach-ortenau.de) jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ihrer Daten bis Zeitpunkt des Widerrufes nicht berührt.
2. Datenschutzinformation: a) Verantwortlicher nach DSGVO: Gemeinde Sasbach,Bürgermeisterin Dijana Opitz, Kirchplatz 4, 77880 Sasbach, Tel. 07841/68610,dopitz@sasbach-ortenau.de b) Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Tel.07841/68634 mross@sasbach-ortenau.de c) Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtgrundlage. Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der rechtlichen Grundlagen des Achten Buches Sozialgesetzbuch SGB VIII) i.V.m.dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg zum Zweck der Aufnahme in das Anmeldeverfahren für einen Kinderbetreuungsplatz in Oberkirch erhoben und verarbeitet. d) Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden): Die Daten werden aufgrund Ihrer Zustimmung an die jeweilige Kindertageseinrichtung entsprechend der Angabe der Priorität in der Vormerkung weitergeleitet. e) Übermittlung der Daten an Drittstaaten: Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt. f) geplante Speicherungsdauer: Die Daten werden von der zentralen Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemldet und die Angaben für eine weitere Vermittlung oder eine anonymisierte statistische Auswertung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch bis zum Endedes auf die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung folgenden Kindergartenjahres.g) Betroffenenrechte: Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Gemeinde Sasbach Auskunft Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art.16 DSGVO) die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungendafür vorliegen. Sie können verlangen, diebereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art.20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit unter bedarfsmeldung@sasbach-ortenau.de widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeautragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 102932,70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.debeschweren. h) Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten und Folgender Verweigerung: Sie sind nichtverpflichtet die zum obengenannten Zweck erforderlichen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einveratnden, kann keine Aufnahme in das Anmeldeverfahrender Zentralen Vormerkung und damit keine Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtungerfolgen i) automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling: Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.