Registrierung für Vormerkungen Rheinau

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Datenschutzerklärung

Die Stadt Rheinau betreibt ein zentrales Vormerksystem für die städtischen und kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet. Ziel ist es, eine schnelle und effiziente Vergabe eines Kinderbetreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen.

Sie erklären sich mit der Registrierung damit einverstanden, dass die von Ihnen gemachten Angaben von der zentralen Vormerkstelle der Stadt Rheinau zum Zweck der Bedarfs- und Belegungsplanung verwendet (erhoben, verarbeitet und genutzt) werden darf. Weiter willigen Sie ein, dass die Angaben den ausgewählten Einrichtungen zwecks Anbahnung und ggf. Abschluss des Betreuungsvertrags übermittelt werden darf.

Sie haben das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht berührt.

Verantwortliche Stelle ist:
Name: Stadt Rheinau
Vertreter: Bürgermeister Oliver Rastetter
Straße: Rheinstraße 52
Postleitzahl, Ort: 77866 Rheinau
Telefon: 07844 400-500
E-Mail-Adresse: mailpost@rheinau.de

Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
Name: Stadt Rheinau
Straße: Rheinstraße 52
Postleitzahl, Ort: 77866 Rheinau
Telefon: 07844 400-229
E-Mail-Adresse: datenschutz@rheinau.de

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) DS-GVO i.V.m. dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und dem Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg.

Eine Übermittlung Ihrer Daten an Drittstaaten findet nicht statt.

Ihre Daten werden gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und die Angaben für eine weitere Vermittlung oder eine anonymisierte statistische Auswertung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch bis zum Ende des auf die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung folgenden Kindergartenjahres.

Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit unter datenschutz@rheinau.de widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann keine Aufnahme in das Anmeldeverfahren der Zentralen Vormerkung und damit keine Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erfolgen.
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

www.rheinau.de/buergerservice/datenschutz/