Registrierung für Vormerkungen Lahr

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Datenschutzerklärung

Die Stadt Lahr betreibt ein zentrales Vormerksystem für die städtischen und sonstigen Träger von Schulkind-Einrichtungen im Stadtgebiet. Ziel ist es eine schnelle und effiziente Schulkind- und Hortplatzvergabe zu ermöglichen.

1. Datenschutzinformation:
a) Verantwortlicher nach der DSGVO:
Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald
Oberbürgermeister Markus Ibert
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel. 07821/910-00
Email: info@lahr.de

b) Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Tel. 07821/910-0196
Email: datenschutz@lahr.de

c) Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage:
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund Art. 6 Abs. 1 litt. e) DSGVO i.V.m. §§ 22-24 SGB VIII und § 8b Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg zum Zweck der Aufnahme in das Anmeldeverfahren für einen Kinderbetreuungsplatz in Lahr erhoben und verarbeitet.

d) Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden):
Die Daten werden an die jeweilige Schulkindbetreuung, die Horteinrichtungen und durch uns beauftragte Freie Träger in der Vormerkung weitergeleitet.

e) Übermittlung der Daten an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

f) geplante Speicherungsdauer:
Die Daten werden von der zentralen Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und die Angaben für eine weitere Vermittlung oder eine anonymisierte statistische Auswertung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch bis zum Ende des auf die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung folgenden Schuljahres.

g) Betroffenenrechte:
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

h) Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung:
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann keine Aufnahme in das Anmeldeverfahren der Zentralen Vormerkung und damit keine Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Schulkindbetreuung oder in einem Hort erfolgen.

i) automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling:
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.