Datenschutzerklärung
Ich bin befugt, diese Vormerkung für einen Betreuungsplatz vorzunehmen und willige ein, dass die vorstehenden Angaben von der Gemeinde als zentraler Stelle zum Zweck der Bedarfs- und Belegungsplanung verwendet (erhoben, verarbeitet und genutzt) werden. Weiter willige ich ein, dass die Angaben den Einrichtungen zwecks Anbahnung und ggf. Abschluss des Betreuungsvertrags übermittelt werden. Die Daten, die an die Einrichtungen weitergegeben werden, kann ich mir in einer Liste anzeigen lassen. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die gespeicherten Daten werden dann gelöscht. Nach der Zusage eines Platzes werden die Daten dieser Vormerkung von der Gemeinde als zentrale Stelle z.B. für vertragliche Aufnahmen 186 Tagen aufgehoben und dann gelöscht. Falls ich der Einwilligungserklärung nicht zustimme, kann ich an der elektronischen Online-Eingabe nicht teilnehmen. Mir ist bekannt, dass ich alternativ die Angaben zur Vormerkung für einen Betreuungsplatz mündlich oder schriftlich direkt bei der Gemeinde machen kann (Gemeindeverwaltung Reichenau, Münsterplatz 2, 78479 Reichenau).