Registrierung für Vormerkungen Balingen

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Datenschutz Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert

Datenschutzerklärung

Ich bin damit einverstanden, dass die gemachten Angaben von der zentralen Vormerkstelle der Stadtverwaltung Balingen und den von mir ausgewählten Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Balingen eingesehen werden können.
Soweit keine der ausgewählten Kindertageseinrichtungen eine Platzzusage erteilt, dürfen die Daten zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz auch an andere Kindertagesstätten weitergeleitet werden, wenn dort ggf. ein entsprechender Betreuungsplatz angeboten werden kann.
Die Daten werden von der zentralen Vormerkstelle der Stadtverwaltung Balingen nach eine Jahr gelöscht, sobald das Kind in einer Kindertageseinrichtung verbindlich angemeldet ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind.
Auf meinen ausdrücklichen Wunsch, welcher der zentralen Vormerkstelle der Stadtverwaltung Balingen mitzuteilen ist (E-Mail-Adresse:zentralevormerkung@balingen.de), werden die Daten umgehend gelöscht.

Sollten Sie der Einwilligung nicht zustimmen, können Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie können sich dann direkt mit dem/r Ansprechpartner/in bei der Stadtverwaltung Balingen in Verbindung setzen. Sie erreichen ihn/sie unter Tel.: 07433/170-263 oder per Email: zentralevormerkung@balingen.de.

Grundsätzliches bzgl. der zentralen Vormerkstelle im Rahmen der Anwendung von Kita-Data-Webhouse:
Die Jugendämter dürfen im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichenden Ausbau an Kinderbetreuungsangeboten auf einen eingeschränkten Datensatz mit kumulierten Daten aller Kindertagesstätten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zugreifen. Ebenso dürfen Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinzuwirken haben, auf eingeschränkte Datensätze zugreifen. Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig. Datenschutz und Datensicherheit haben für die Stadtverwaltung und die Projektpartner höchste Priorität. Deshalb ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Projektpartner selbstverständlich. Maßgebliche Vorschriften dazu enthält die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)und das Landesdatenschutzgesetz (LSDG).