Registrierung für Vormerkungen Steinhausen an der Rottum

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Datenschutzerklärung

Informationspflichten nach Art. 13 der Datenschutzverordnung (DSGVO)

Die Gemeinde Steinhausen an der Rottum erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogene Daten unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben.

Verantwortlicher: Gemeinde Steinhausen an der Rottum
Vertreten durch den Bürgermeister Dr. Hans-Peter Reck
Ehrensberger Str. 13, 88416 Steinhausen an der Rottum
E-Mail-Adresse: info@steinhausen-rottum.de | Tel.: 07352 / 9227-0

Für das Vormerk- und Platzvergabeverfahren eines Betreuungsplatzes nutzen wir die vom KVJS zur Verfügung gestellte Melde- und Statistiksoftware Kita-Data-Webhouse. Ihre personenbezogenen Daten werden für die Vormerkung eines Betreuungsplatzes erhoben und auf dem Server des kommunalen Rechenzentrums Komm.ONE (Standort Ulm) der Firma Komm.ONE und der Gemeindeverwaltung Steinhausen an der Rottum gespeichert.

Sie willigen ein, dass die vorstehenden Angaben von der Gemeinde Steinhausen an der Rottum als zentrale Stelle zum Zweck der Bedarfs- und Belegungsplanung verwendet (erhoben, verarbeitet und genutzt) werden. Weiter willigen Sie ein, dass die Angaben den ausgewählten Einrichtungen zwecks Anbahnung und ggf. Abschluss des Betreuungsvertrags übermittelt werden. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Eine Vormerkung ist allerdings nur möglich, wenn uns Ihre Daten vorliegen. Falls Sie der Einwilligungserklärung nicht zustimmen, können Sie an der elektronischen Online-Eingabe nicht teilnehmen. Alternativ sind die Angaben zur Vormerkung für einen Betreuungsplatz nach Vereinbarung eines Termins schriftlich direkt bei der Gemeinde Steinhausen an der Rottum zu machen (Abteilung Kindertagesbetreuung, Platzmanagement, Ö).

Nach der DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15), sowie ein Recht auf Berichtigung unzutreffender Daten (Art. 16) oder Löschung (Art. 17) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18 und 21) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) zu. Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

Die Daten dieser Vormerkung werden von der Gemeinde Steinhausen an der Rottum als zentrale Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und aufgenommen worden ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich ist. Darüber hinaus haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer Situation ergeben und auf Basis gesetzlicher Grundlage, der rechtmäßig erhobenen und zugestimmten Datenvereinbarungen zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Um Ihre Rechte wahrzunehmen bzw. bei Fragen und Hinweisen zu Ihren Daten wenden Sie sich bitte an die:

Stadtverwaltung


Eine Weitergabe oder Verarbeitung Ihrer Daten an andere, als die genannten Kooperationspartner*innen findet ohne Ihre Zustimmung grundsätzlich nicht statt.

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o.g. Postadresse, mit dem Zusatz Städtische/r Datenschutzbeauftragte/r, unter der Telefonnummer 0711 / 8108-14444 oder per E-Mail an datenschutz@steinhausen-rottum.de.

Sofern Sie der Auffassung sind, dass wir Ihre Daten nicht datenschutzkonform verarbeiten, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die für die Stadtverwaltung zuständige Behörde sind:

Bundesrepublik Deutschland:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 / 997799-0
Telefax: 0228 / 997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Baden-Württemberg
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart,
Telefon 0711 / 615541-0,
Telefax 0711 / 615541-15,
E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de.