Registrierung für Vormerkungen Wangen im Allgäu

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Datenschutzerklärung

ACHTUNG DIES SIND NUR VORSCHLÄGE, BITTE FÜLLEN SIE DEN DATENSCHUTZ IN ABSPRACHE MIT IHREM DATENSCHÜTZER VOR ORT AUS

Zwei Vorschläge für die Datenschutz-Erklärung



Sie können Ihre Stadt-spezifische Datenschutz-Erklärung selbst bestimmen. Hier finden Sie zwei Vorschläge dafür, die Sie kombinieren und auch Ihren örtlichen Gegebenheiten anpassen können. Bitte fügen Sie Ihren Text dann in das Feld *Datenschutz-Erklärung* ein.



Vorschlag 1: Ich bin damit einverstanden, dass die gemachten Angaben von der zentralen Stelle der Kommune eingesehen und bearbeitet sowie den von mir ausgewählten Einrichtungen nur eingesehen werden können. Die Daten, die an die ausgewählten Einrichtungen weiter gegeben werden, kann ich mir in einer Liste anzeigen lassen. Die Daten werden von der zentralen Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und aufgenommen ist. (mögliche Erweiterung: und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind). Auf meinen ausdrücklichen Wunsch, der gegenüber der zentralen Stelle bei der Kommune, welche unter der E-Mail-Adresse (...) erreichbar ist, kund zu tun ist, werden die Daten jederzeit gelöscht. Falls ich der Einwilligungserklärung nicht zustimme, kann ich an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Mir ist bekannt, dass ich mich dann direkt mit der Ansprechperson bei der Kommune in Verbindung setzen kann unter (Angabe der Telefonnummer).



Vorschlag 2: Ich bin befugt, diese Vormerkung für einen Betreuungsplatz vorzunehmen und willige ein, dass die vorstehenden Angaben von der Gemeinde/Stadt als zentraler Stelle zum Zweck der Bedarfs- und Belegungsplanung verwendet (erhoben, verarbeitet und genutzt) werden. Weiter willige ich ein, dass die Angaben den ausgewählten Einrichtungen zwecks Anbahnung und ggf. Abschluss des Betreuungsvertrags übermittelt werden. Die Daten, die an die ausgewählten Einrichtungen weiter gegeben werden, kann ich mir in einer Liste anzeigen lassen. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die gespeicherten Daten werden dann gelöscht. Die Daten dieser Vormerkung werden von der Gemeinde als zentrale Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und aufgenommen worden ist. Falls ich der Einwilligungserklärung nicht zustimme, kann ich an der elektronischen Online-Eingabe nicht teilnehmen. Mir ist bekannt, dass ich alternativ die Angaben zur Vormerkung für einen Betreuungsplatz mündlich oder schriftlich direkt bei der Gemeinde machen kann (Anschrift und Telefonnummer).